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Alle Vorsorgeuntersuchungen der Schwangeren und die Untersuchungen des Kindes bis zum vollendeten fünften Lebensjahr stehen hier drinnen.
Zur Kontrolle und Früherkennungen von Krankheiten der Schwangeren und des Ungeborenen.
Die frauenärztlichen Untersuchungen sind eine Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Die Untersuchungen werden bei Allgemeinärzten bzw. den Fachärzten durchgeführt.
Wann, welche Untersuchung?
Dient zur Kontrolle der Gesundheit des Ungeborenen. Beim Ultraschall entsteht ein Schwarzweißbild des Ungeborenen. Die Mutter muss keine Angst haben, da Sie nur das Kontaktgel und den Schallkopf leicht an der Bauchdecke spürt. Die Ultraschalluntersuchungen sind keine Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.
Der HIV–Test ist eine Blutuntersuchung. Mittels einer Blutabnahme an der werdenden Mutter werden bestehende Infektionskrankheiten getestet. Diese können an das Ungeborene während der Schwangerschaft übertragen werden. Bluttest wird bis zur 16. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ist diese Untersuchung notwendig.
Bei diesem Test handelt es sich um einen Zuckerbelastungstest. Dieser Test wird mittels Bluttest in der 25. – 28. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Es kommt nur bei ca. 5 bis 10 Prozent der Schwangeren zum Auftreten dieser Krankheit. Diese wird dann als Schwangerschaftsdiabetes bezeichnet.
Durch diese Erkrankung leidet das Neugeborene nach der Geburt an starker Gewichts und Größenzunahme. Auch die Schwangere benötigt dadurch eine Umstellung der Ernährung sowie eine medikamentöse Behandlung.
Ist eine spezielle Form der Ultraschalluntersuchung. Eine Flüssigkeitsansammlung im Nacken des Babys bezeichnet man als Nackenfalte. Diese bildet sich zwischen der 11. und 14 Schwangerschaftswoche. Durch die Nackenfaltenmessung kann ein erhöhtes Risiko einer Fehlbildung des Neugeborenen eingeschätzt werden (z.B.: Mongolismus). Die entsprechende Untersuchung wird beim Frauenarzt durchgeführt und dauert nur wenige Minuten. Die Kosten werden nicht von jeder Krankenkasse übernommen. Meist müssen die Untersuchungskosten selbst übernommen werden. Welche ca. zwischen 30 und 200 € betragen.
Ist eine Ultraschalluntersuchung bei der die Orange des Neugeborenen genau betrachtet wird. Zum Beispiel, das Gehirn, das Gesicht, die Wirbelsäule, die Extremitäten, das Herz und die inneren Organe. Die Untersuchung erfolgt über die Bauchdecke der Schwangeren. Die Kosten werden nicht von der Krankenversicherung übernommen.
Wird im Volksmund auch „babyfernsehen“ bezeichnet und die Mütter können durch ein spezielles Ultraschallgerät ihr Ungeborenes lebensecht sehen. Wird meist zwischen der 20 und 30 Schwangerschaftswoche durchgeführt und zählt nicht zu den diagnostischen Untersuchungen. Der Ultraschall ist privat zu bezahlen und kann je nach Anbieter zwischen 45 und 150 Euro kosten.
Alexander Riegler, der Kompetenzentwickler, ist seit vielen Jahren als Dozent an verschiedenen Hochschulen und Fachhochschulen tätig. Seine Leidenschaft ist aber das Thema "Gesundheitskompetenz". Aus diesem Grund dreht sich auf dieser Homepage alles um dieses Thema. Gesundheitskompetenz? Ein uncooler Namen? Da stimme ich vollkommen zu....
Alexander Riegler, MPH, EMPH, BSc.
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