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Die Geburt eines Kindes ist ein einzigartiges Ereignis im Leben aller Eltern. Die Vorbereitung auf die Entbindung ist dabei sehr wichtig. Viele Probleme können durch eine gute Planung verhindert werden. Damit die Geburt für Mutter und Kind so sicher wie möglich verläuft, sollten der Ort und die Art der Geburt gut gewählt sein. Jede Geburt ist aber auch mit einigen Kosten verbunden. Informieren Sie sich früh genug, damit keine unerwarteten Kosten auf Sie zukommen.
Im Krankenhaus sind eine stationäre oder eine ambulante Geburt möglich.
Ambulant heißt, dass Mutter und Baby wenige Stunden nach der Geburt nach Hause gehen. Stationär bedeutet, dass Mutter und Kind maximal 4 Tage im Krankenhaus bleiben (bei einem Kaiserschnitt länger).
Grundsätzlich ja. Eine Hausgeburt ist 3 Wochen vor bis 2 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin möglich. Eine Hebamme bespricht mit Ihnen, ob das in Ihrem Fall machbar ist.
Es gibt aber auch bestimmte Gründe, die eine Hausgeburt von vornherein ausschließen. Keine Hausgeburt ist möglich, wenn das Kind krank ist, falsch liegt oder man mehr als ein Kind erwartet.
Es gibt viele Wege, sich auf die Geburt vorzubereiten. Sie können sich für einen Gruppen- oder einen Einzelkurs anmelden (Infografik: Sandra Ernsthofer). Ob Sie eine Geburtsvorbereitung machen oder nicht, ist alleine Ihnen überlassen. Die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs werden auch bei der Hausgeburt nicht von der Sozialversicherung bezahlt.
Allgemein
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Für den frisch gebackenen Vater
Hebammen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website des Österreichischen Hebammengremiums unter der Adresse http://www.hebammen.at/.
Reichen die Hebammen-Hausbesuche nicht aus, müssen alle weiteren extra bei der Krankenkassa beantragt werden.
Wünschen Sie sich eine private Hebamme, müssen Sie zuerst die ganzen Kosten selbst bezahlen. Danach können Sie einen Antrag auf Rückerstattung bei der Krankenkasse stellen. Sie erhalten 80 Prozent von den Tarifen, die eine Hebamme mit Kassenvertrag erhalten würde.
Genaue Informationen zu den Kosten bei einer Hausgeburt erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen unter der Adresse bit.ly/2hqOUpf oder auf der Homepage des Österreichischen Hebammengremiums unter http://www.hebammen.at/
Bei der Hausgeburt ist nur eine Hebamme anwesend. Die Hebamme bleibt nach der Geburt noch zirka 3 Stunden bei Ihnen und Ihrem Kind. Treten bei oder nach der Geburt Probleme auf, wird ein Arzt verständigt oder mit der Rettung in das nächste Krankenhaus gefahren.
Die Hebamme ist dafür ausgebildet und wird diesen nähen.
Die Hebamme darf nur eingeschränkt Schmerzen behandeln. Sollte das nicht mehr ausreichen muss die Rettung angerufen und in das nächste Krankenhaus gefahren werden. Dort kann ein Arzt die Schmerzbehandlung einleiten. Viele Frauen gebären mit Periduralanästhesie (oder Epiduralanästhesie, kurz: PDA). Dabei wird die Schwangere durch eine Spritze in die Wirbelsäule so betäubt, dass Sie vom Schmerz der Geburt oft kaum mehr etwas mitbekommt.
Die Periduralanästhesie (PDA) wird vor allem bei der Geburtshilfe als Schmerz Hemmer angewendet. Als werdende Mutter müssen Sie sich aktiv für eine PDA entscheiden. Es gibt bei einer Geburt verschiedene Gründe für eine PDA. Es kann bei einem Kaiserschnitt angewendet werden oder auch „nur“, um Sie von den Ängsten und Schmerzen einer Geburt zu befreien.
Genaue Informationen zum Thema PDA finden Sie auf der Homepage Baby und Familie unter dem Link http://bit.ly/2hF2tSb.
In der ersten Woche nach der Hausgeburt werden Mutter und Kind von einer Hebamme betreut. Gehen Sie vor dem 4.Tag nach der Spitalsgeburt nach Hause, dann haben Sie Anspruch auf Hebammenbetreuung. Nach einem Kaiserschnitt, einer Frühgeburt und Zwillingsgeburt ebenfalls, wenn Sie vor dem 6.Tag nach Hause gehen.
Die Sozialversicherung bezahlt die Hausbesuche der Hebamme nur an den ersten 5 Tagen nach der Hausgeburt. Treten nach den 5 Tagen Probleme auf, werden maximal 7 weitere Hausbesuche bezahlt. Danach ist alles selbst zu bezahlen.
Gehen Sie vor dem 4. Tag nach der Spitalsgeburt nach Hause, bezahlt die Krankenkasse täglich einen Hausbesuch bis zum 5. Tag. Bei Bedarf werden bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt bezahlt.
Alle Informationen rund um das Thema „Geburt“ erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen und auf der Website des Österreichischen Hebammengremiums unter der Adresse bit.ly/2hgBurb.
Alexander Riegler, der Kompetenzentwickler, ist seit vielen Jahren als Dozent an verschiedenen Hochschulen und Fachhochschulen tätig. Seine Leidenschaft ist aber das Thema "Gesundheitskompetenz". Aus diesem Grund dreht sich auf dieser Homepage alles um dieses Thema. Gesundheitskompetenz? Ein uncooler Namen? Da stimme ich vollkommen zu....
Alexander Riegler, MPH, EMPH, BSc.
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