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Sie sind schwanger und möchten wissen wie Sie Beihilfen und Finanzierungen beantragen? Diese Informationen sind für Sie besonders wichtig daher haben wir diese in verständlicher Form kurz zusammengefasst. Eine Aktualisierung der Zahlen wird nicht vorgenommen - informieren Sie sich bitte daher bei den zuständigen Stellen nochmals.
Ja, es gibt das Wochengeld und danach das Karenzgeld.
Das Wochengeld wird in folgenden Zeitraum gewährt:
Das Geld wird von der Gebietskrankenkasse (GKK) monatlich bezahlt.
Wichtig: Den Antrag bei der GKK noch bevor Sie wegen der Schwangerschaft zu arbeiten aufhören, stellen! Formulare finden Sie auf der Homepage der Gebietskrankenkasse unter der Adresse http://bit.ly/2iuQA1d.
Bei erwerbstätigen Frauen wird zur Berechnung der durchschnittliche Nettoverdienst der letzten drei Monate herangezogen. Sonderzahlung wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld kommen als Zuschlag hinzu. Das Wochengeld beträgt 26,15 Euro täglich. Wenn Sie geringfügig Beschäftigt sind, haben Sie Anspruch auf Wochengeld in Höhe von 8,91 Euro täglich. Auch wenn Sie Arbeitslosengeld oder Notstandhilfe beziehen gibt es das Wochengeld.
Mehr Informationen zu diesen Themen finden Sie auf der Homepage der Arbeiterkammer.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der Arbeiterkammer.
Ja, Sie bekommen Familienbeihilfe, die allgemeine Beihilfe beträgt 109,70 Euro pro Kind und Monat. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie und Jugend unter der Adresse http://bit.ly/2jhpqah.
Die Beantragung erfolgt direkt beim Wohnsitzfinanzamt unter FinanzOnline unter der Adresse http://bit.ly/2iw01cP oder als Formular unter der Adresse http://bit.ly/2i7aWdR.
Der Härteausgleich kann Familien in Notlagen zur Überbrückung weiterhelfen. Ihr Haus und sämtliche Einrichtungsgegenstände sind bei
einem Brand zerstört worden, ihr Mann ist bei einem schweren Unfall um Leben gekommen oder Sie selbst leiden an einer Krankheit? Das alles sind Notlagen bei denen ihnen der Familienhärteausgleich helfen kann. Über das Familienservice unter der Telefonnummer 0800 240 262 erhalten Sie von Montag bis Donnerstag von 915 Uhr kostenlos telefonische Auskünfte, alternativ auch unter der Telefonnummer (01) 71100 des Ministeriums für Familie und Jugend.
Mehr Informationen zu diesem Thema und den Antrag auf Familienhärteausgleich finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Familie und Jugend unter dieser Adresse http://bit.ly/2hqBoSI.
Alexander Riegler, der Kompetenzentwickler, ist seit vielen Jahren als Dozent an verschiedenen Hochschulen und Fachhochschulen tätig. Seine Leidenschaft ist aber das Thema "Gesundheitskompetenz". Aus diesem Grund dreht sich auf dieser Homepage alles um dieses Thema. Gesundheitskompetenz? Ein uncooler Namen? Da stimme ich vollkommen zu....
Alexander Riegler, MPH, EMPH, BSc.
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