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Rechtlich festgelegte Vorschriften zum Schutz von Müttern und Kindern werden als Mutterschutz bezeichnet. Der Mutterschutz gilt für:
Der Mutterschutz gilt in den letzten 8 Wochen vor dem Entbindungstermin. Dies ist die sogenannte Schutzfrist. Das Mutterschutzgesetz gilt unabhängig von
Der Arbeitgeber muss sofort von der Schwangerschaft informiert werden, damit der Kündigungsschutz und die besonderen Arbeitnehmerinnenschutzvorschriften wirksam werden können. Dazu benötigt man eine ärztliche Bescheinigung.
Genaue Informationen sowie Musterbriefe zur Bekanntgabe finden Sie auf der Homepage der Arbeiterkammer.
Allgemein kann man wenn man ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hat nicht gekündigt werden. Ohne Karenz besteht der Kündigungsschutz bis 4 Monate nach der Entbindung. Wenn Karenz in Anspruch genommen wird endet dieser Schutz 4 Wochen nach Ende der Karenz9.
Informationen zu diesem Thema sowie Broschüren finden Sie auf der Homepage der Arbeiterkammer.
In der Karenzzeit sind Kind und Mutter krankenversichert. Dafür ist kein Antrag nötig. Nach der Geburt ist ihr Kind automatisch bis zum Ende des 18. Lebensjahres mitversichert.
Für Kinder die nicht in Österreich geboren sind, reicht man ein Antragsformular und die Geburtsurkunde bei der Gebietskrankenkasse dafür ein.
Informationen sowie das Formular finden Sie auf der Homepage der Gebietskrankenkasse unter folgender Adresse http://bit.ly/2hZb1SN.
Eine geringfügige Beschäftigung ist während der Karenz möglich.
Wichtig: Je nach Art des Kinderbetreuungsgeldes gibt es unterschiedliche Zuverdienstgrenzen.
Beim flexiblen pauschalen Kinderbetreuungsgeld ist die Zuverdienstgrenze höher als beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Achten Sie darauf, diese nicht zu überschreiten, um Rückforderungen zu vermeiden. Hilfestellung bei der Ermittlung der Zuverdienstgrenze bietet der Vergleichsrechner des Ministeriums für Familie und Jugend unter der Adresse http://bit.ly/2ALKz8h.
Genaue Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Arbeiterkammer.
In der Karenz gibt es für die Förderungen von Kursen unterschiedliche Möglichkeiten. In vielen Bundesländern gibt es für Arbeiterkammer (AK) - Mitglieder Geld für Weiterbildungsmaßnahmen.
Für eine genauere Auskunft sollte man einen persönlichen Termin bei der AK Bildungsberatung vereinbaren, da nicht in allen Bundesländern die gleichen Förderungen gelten.
Mehr Information bekommen Sie auf der Homepage der Arbeiterkammer.
Das Arbeitsamt fördert Mütter beim Wiedereinstieg in den Berufsalltag. Hierfür sollte man sich möglichst 3 Monate vor Wiederbeginn der Arbeit einen persönlichen Termin ausmachen. In den Bundesländern bestehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten.
Wenn Sie darüber mehr Informationen haben möchten finden Sie einen kleinen Überblick auf der Homepage karenz.at.
Alexander Riegler, der Kompetenzentwickler, ist seit vielen Jahren als Dozent an verschiedenen Hochschulen und Fachhochschulen tätig. Seine Leidenschaft ist aber das Thema "Gesundheitskompetenz". Aus diesem Grund dreht sich auf dieser Homepage alles um dieses Thema. Gesundheitskompetenz? Ein uncooler Namen? Da stimme ich vollkommen zu....
Alexander Riegler, MPH, EMPH, BSc.
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