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Korruption und Intransparenz

Korruption und Intransparenz

Besonders verdient machen sich in diesem Bereich Transparency International (http://www.ti-austria.at/) mit dem österreichischen Ableger Transparency International Chapter Austria und die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse. Von diesen Organisationen gehen immer wieder Aktivitäten aus, die zur Verbesserung der jetzigen Situation beitragen.

 

Korruption im GesundheitswesenKorruption im Gesundheitsbereich

Was das Gesundheitswesen betrifft, so gilt dieses international gesehen als besonders anfällig für Korruption und Betrug. Verantwortlich wird dafür vor allem die Intransparenz gemacht. In diesem System sind die Finanzierungsströme für den Laien undurchsichtig und eine Vielzahl von Akteuren sind involviert. Geht man von der Theorie des freien Marktes aus, so müßten die Nachfrager nach Leistungen gleichzeitig auch die Konsumenten, Einkäufer und Zahler sein. In unserem bestehenden System weicht die Theorie aber von der Praxis ab, denn hier teilen sich die Patienten die Rolle mit den verschreibenden Ärzten und Krankenversicherungs- oder Krankenhausträgern auf. Diese Umverteilung hat zur Folge, dass es zu einer enormen Kostensteigerung gekommen ist. Als weiterer Nachteil kommt hinzu, dass sich nur wenig Unrechtsbewusstsein gebildet hat und Korruption im Gesundheitswesen als Kavaliersdelikt angesehen wird. Die Korruption die durch die fehlende Transparenz begünstigt wird, wirkt sich besonders nachteilig auf die Patienten aus, denn es kommt zu einer Fehlversorgung und in diesem Zusammenhang auch zu einer Schädigung der Sozialversicherungsträger (Kern-Homolka, 2012). Den vollständigen aber kostenpflichtigen Artikel zu diesem Beitrag finden Sie auf der Seite der OÖGKK (Link).

 

Die ernüchternde Analyse der deutschen Regierung zur Situation im deutschen Gesundheitssystem wird wie folgt zusammengefasst: „Illegale Bereicherungen zum Nachteil der gesetzlichen Krankenversicherung durch Akteure aus fast allen Tätigkeitsbereichen des Gesundheitswesens haben nahezu den Charakter eines Systems.“ (BMJ: Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht 2006, S 191).

 

Durch die Schaffung der modernen Versorgungsysteme kam es auch zur gegenständlichen Intransparenz und Korruption im Gesundheitswesen. Wie bereits oben erwähnt gab es vorher die bekannte Zweierbeziehung – der Patient bezahlt den Arzt für dessen Behandlung. Heute ist ein Dritter in diesen Kreis aufgenommen worden, hierbei handelt es sich um den nunmehrigen Finanzier. Der neu dazu gekommene Dritte hat aber grundsätzlich kaum Kenntnisse vom Leistungsgeschehen oder von der Richtigkeit der Leistungsabrechnungen (Rupp, 2009).

 

Wenn von Interessenkonflikten gesprochen wird, so sollte im Vorfeld genau zwischen einem Interessenkonflikt und Fehlverhalten/Korruption unterschieden werden. Strech et al. unterscheidet daher drei Gruppen von finanziellen Beziehungen:

Finanzielle Beziehungen ohne angemessene fachliche Gegenleistung

Finanzielle Beziehungen mit angemessener fachlicher Gegenleistung

Finanzielle Beziehungen zur bewussten Umgehung geltender Regeln (Fehlverhalten, Korruption).

 

Die genauen Erklärungen der einzelnen Punkte finden Sie im „Wissenschaftlichen Dokument 35 – Interessenskonflikte" (Seite 4).

 

Die aktuelle Situtation

Welche Größenordnung die Interessenskonflikte mittlerweile annehmen, soll anhand eines aktuellen Beispiels gezeigt werden (Spelsberg, 2009). Aufgrund der Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) werden in Deutschland bis zu zwei Milliarden n Euro für Impfstoffe ausgegeben. Eine Vielzahl der in dieser Impfkommission vertretenen Personen hat aber weitreichende Beziehungen zu den Herstellern von Impfstoffen. Einige davon sind sogar Berater und Gutachter für die Pandemie-Impfstoffhersteller oder direkt mit der Entwicklung der Impfstoffe oder Testung in Studien beteiligt. Die potenziellen Interessenskonflikte wurden veröffentlicht, blieben aber für alle Beteiligten ohne Konsequenzen.

 

In einer anderen Diskussion geht es um die Auflockerung des Werbeverbotes für rezeptpflichtige Arzneimittel. Vonseiten der EU-Kommission wird hierbei die bedingte Tauglichkeit von Verhaltenskodizes zur Eindämmung von Interessenskonflikten und Fehlverhalten eines Herstellerverbandes genauer untersucht. In diesem Fall kann bereits auf die Erfahrungen in Amerika zurückgegriffen werden. Dort sind nach Aufhebung des Werbeverbotes die Umsätze für verschreibungspflichtige Medikamente stark gestiegen. Der Kostenanstieg für die Arzneimittelversorgung stieg dabei um rund 12 Prozent und das, obwohl es zu keinem qualitativen Zugewinn in der Gesundheitsversorgung gekommen ist (Spelsberg, 2009; w.o.).

 

Im Gesundheitswesen haben sich Konstellationen gebildet, die laut Kiesel (2009) durchaus als Korruption bezeichnet werden können. Die folgenden typischen Konstellationen wurden aus dem Beitrag „Intransparenz und Korruption – Betroffenheit der sozialen Krankenversicherung“ von Franz Kiesel (2009) übernommen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Korruption im Gesundheitswesen

1. (Versteckte) Provisionen, z.B. für …

  • Einweisungen/ Zuweisungen
  • die Verordnung von Medizinprodukten (z.B. Hörgeräte)
  • die Verordnung von bestimmten Medikamenten
  • Anwendungsbeobachtungen
  • frühere OP-Termine in Form von direkten Zahlungen des Patienten („Kuvertmedizin“)
  • oder über einen Besuch in der Privatpraxis des verantwortlichen Spitalsarztes

2. Rabatte für …

  • Apotheken und Hausapotheken (womit die Spanne steigt)
  • Medikamente in Krankenanstalten (wodurch der Medikamentenaufwand im Krankenhaus sinkt, dafür aber eine Verpflichtung zur Verordnung bzw. Empfehlung des adaptierten Medikamentes eingegangen wird)

 

3. Beeinflusste Meinungsbildner (z.B. Ghost Writing, Publikationsbias, gekaufte Berater)

 

4. Umgehungsmaßnahmen und „Betrügereien“ …

  • Verrechnung nicht erbrachter Leistungen (was auch den Straftatbestand des Betruges erfüllt)
  • Unökonomie im Sinne von Erbringung nicht notwendiger Leistungen zur Honorarerhöhung
  • „Optimierte“ Wahlarzt- und Wahltherapeutenrechnungen (was ebenfalls den Strafbestand des Betruges erfüllen kann)

 

5. Disease Mongering (Krankheitserfindung) z.B. durch

 

  • problematische Grenzwerte, die dann zu mehr Patienten und damit zu mehr Medikamentenverbrauch führen
  • überzogene Krankenbehandlung für Befindlichkeitsstörungen und normale Lebensabläufe

 

6. Werbemaßnahmen, „Anfüttern“ und Geschenke

 

Der Auftrag der Krankenversicherungen ist es, die ihnen aufgetragenen Aufgaben in Form von Leistungen qualitativ hochwertig und ökonomisch zu erbringen. Die oben angeführten Fallkonstellationen führen aber zu einer Verletzung dieses Prinzips, indem sie folgende Punkte bewirken:

  • überhöhte Preise und/oder
  • nicht notwendige Leistungen
  • verringerte Qualität (ergibt sich dadurch, da jede unnötige Leistung einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt.)

 

Kiesel führt daher folgende notwendige Gegenmaßnahmen an:

  • Klarstellungen bzw. Verschärfungen des Korruptionsstrafrechts
  • Generelles „Provisionsverbot“ für Gesundheitsdienstanbieter im Berufsrecht, im Sozialversicherungsrecht und in den Gesamtverträgen. Bei Verletzungen muss es berufs- und vertragsrechtliche Konsequenzen geben.
  • Transparente Wartelisten für OP-Termine in den Krankenhäusern
  • Verpflichtende Transparenz über die tatsächlichen Einkaufskonditionen von Krankenhäusern, Apothekern und sonstigen Vertragspartnern, sodass diese bei Preis und Tarifverhandlungen berücksichtigt werden können.
  • Forcierung und (öffentliche) Finanzierung von anbieterunabhängigen Studien
  • Offenlegung von Conflicts of Interest bei Entscheidungsträgern, Beratern und Fachexperten im Gesundheitswesen; Transparenz über Zahlungen/Honorare an solche Personen
  • Vertragsrechtliche Konsequenzen bei Unökonomie (zum Beispiel durchsetzbarerer Schadensersatz und erleichterte Kündigungsmöglichkeit bei schweren oder wiederholten Fällen)
  • Verbesserung der Transparenz über das Krankheitsgeschehen (zum Beispiel durch die Anführung codierter Diagnosen auf den Vertragspartnerabrechnungen)
  • Forcierung von Versorgungsforschung und HTA (Health Technology Assessment)
  • Leitlinien für eine objektive Leitlinienerstellung
  • Forcierung und (öffentliche) Finanzierung unabhängiger Fortbildungen
  • Einhaltung bzw. Durchsetzung des „Ärztlichen Verhaltenscodex“ der Österreichischen Ärztekammer
  • Verhinderung von „Direct to consumer advertising“ in Österreich bzw. innerhalb der Europäischen Union

 

Den Originaltext finden Sie unter https://www.ooegkk.at, Seite 14ff.

 

Literaturquelle:

Kern-Homolka I. (2012). Transparenter Umgang mit gesundheitsrelevanten Informationen. Dimensionen von Intransparenz im Gesundheitswesen. In: Ottendörfer B. (2012). Geld und Gesundheit. Der Wandel vom Gesundheitssystem zur Gesundheitswirtschaft. Tagungsband der 14. Wissenschaftlichen Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Public Health. Linz 2011.

 

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