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Leistungserbringung im Primärbereich

1. Was ist die Primärversorgung und welche Bedeutung spielt sie?

Die Primärversorgung fungiert als erste medizinische Anlaufstelle für Menschen mit gesundheitlichen Problemen, vor allem durch niedergelassene Hausärzte und Frauenärzte. Ihre Bedeutung liegt darin, dass sie den Erstkontakt für Hilfesuchende darstellt, Erstversorgung bei Notfällen bietet, Beratung, Verhaltenshinweise und Medikamentenverschreibungen bereitstellt. Darüber hinaus übernehmen Primärversorger eine Gatekeeper-Funktion: Sie können Patienten bei Bedarf an Fachärzte, Ambulanzen oder Krankenhäuser überweisen und alternative Behandlungsoptionen diskutieren. In einigen Gesundheitssystemen, wie etwa in Österreich, ist diese Gatekeeper-Funktion weniger ausgeprägt. Personen suchen dort oft direkt Ambulanzen auf oder werden stationär aufgenommen, was dazu führt, dass der sekundäre und tertiäre Sektor in Fällen zum Einsatz kommt, in denen eigentlich der Primärsektor zuständig wäre.

 

2. Welche Auswirkungen hätte es, wenn das Laiensystem den Großteil der Probleme nicht mehr selbst lösen könnte?

Eine Verlagerung von Problemen aus dem Laiensystem in den primären Sektor würde zu einer erheblichen Belastung des Gesundheitssystems führen. Angenommen, 80% der Beschwerden werden vom Laiensystem versorgt, 18% vom primären Sektor und 2% vom sekundären/tertiären Sektor. Wenn nun 10% der Behandlungsfälle aus dem Laiensystem in den primären Sektor verschoben werden und weitere 10% in den sekundären/tertiären Sektor, würde dies zu einer Kostenexplosion führen. Dadurch würden mehr Ressourcen für die Primärversorgung benötigt, was die Belastung für das Gesundheitssystem erhöhen würde. Diese Entwicklung wäre finanziell katastrophal und verdeutlicht die Bedeutung des Laiensystems sowie von Gesundheitsförderung und Prävention.

 

3. Welche Aufgabe übernimmt die Ärztekammer?

Die Ärztekammer hat eine Vielzahl von Aufgaben, die im Ärztegesetz festgelegt sind. Dazu gehören die Vertretung der Interessen der Ärzteschaft, die Entwicklung von Satzungen und Geschäftsordnungen, die Begutachtung von Gesetzesentwürfen und die Sicherstellung der Qualität der ärztlichen Ausbildung. Sie vertritt auch die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der angestellten Ärzte und ist für die Abschlüsse von Vereinbarungen sowie die Organisation des ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienstes zuständig.

 

4. Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Primärversorgung?

Erstversorgung bezieht sich auf lebensrettende Sofortmaßnahmen, die bei einem medizinischen Notfall ergriffen werden müssen. Die Primärversorgung hingegen wird durch Allgemeinmediziner geleistet und umfasst eine umfassende Grundversorgung. Darüber hinaus gehören zur Primärversorgung auch andere Gesundheitsdienstleister wie Apotheker, Gesundheitszentralen, Psychologische Betreuer, Physiotherapeuten und Diätassistenten. In einigen Gesundheitssystemen werden für die Primärversorgung auch Polikliniken, Ambulatorien, Ambulanzen, staatliche Arztpraxen und ambulante Pflegeeinrichtungen eingesetzt.

Gruppe 1 beschäftigt sich mit der aktuellen Situation der integrierten Versorgung in Österreich und führt eine SWOT-Analyse durch.

**Stärken:**
- Gesetzliche Verankerung von Reformpoolprojekten in der Gesundheitsreform 2005
- Finanzierung der Reformpoolprojekte aus einer Hand durch Ländergesundheitsfonds
- Hausärzte als potenzielle "Gatekeeper" im Versorgungssystem
- Bundesweite Umsetzung von Reformpoolprojekten

**Schwächen:**
- Getrennte Finanzierungskreisläufe zwischen intra- und extramuralen Versorgung
- Volle Abgangsdeckung der Spitalskosten aus Steuermitteln
- Doppelte Leistungserbringung aufgrund fehlenden Nahtstellenmanagements
- Finanzielle Mittel der Reformpoolprojekte ermöglichen nur die Erprobung von Projekten

**Chancen:**
- Bessere Vernetzung der intra- und extramuralen Versorgung
- Hausärzte als potenzielle "gatekeeper" im Versorgungssystem
- Bundesweite Umsetzung von Reformpoolprojekten
- Schaffung eines gemeinsamen langfristigen Finanzierungstopfes

**Risiken:**
- Daten- und Qualitätsmanagement werden nicht adäquat implementiert
- Gleichgestellte Anerkennung aller mitwirkenden Fachrichtungen ist weiterhin nicht gegeben
- Finanzielle Mittel der Reformpoolprojekte ermöglichen nur die Erprobung von Projekten
- Schwierigkeit bei der Erfassung von Daten, die den Nutzen von integrierter Versorgung belegen

Insgesamt betont die Gruppe die Bedeutung einer besseren Integration von intra- und extramuraler Versorgung sowie die Rolle der Hausärzte als zentrale Akteure. Sie schlagen vor, einen langfristigen gemeinsamen Finanzierungstopf zu schaffen, um die Qualität der Versorgung zu verbessern und Kosten einzusparen.

 

5. Welche Rolle spielen die Allgemeinmediziner in unserem Gesundheitssystem?

Der Allgemeinmediziner stellt normalerweise den ersten medizinischen Kontaktpunkt im Gesundheitssystem dar.

Er gewährleistet einen offenen und unbegrenzten Zugang für alle Nutzer.

Er ist Ansprechperson für alle Gesundheitsprobleme unabhängig von Alter, Geschlecht und anderen Merkmalen. 

AUFGABEN: (diese Liste hat nicht den Anspruch der Vollständigkeit)

Betreuung bei akuter und/ oder chronischer Erkrankung in den Ordinationsräumlichkeiten oder bei Hausbesuchen (medizinische Grundversorgung, aber auch Akut- und Notfallsversorgung)

Facharztüberweisung, Antrag zur Anstaltspflege

Koordinieren von anderen Bereichen der Primärversorgung  (z.B. Hauskrankenpflege)

Krankschreibung, Atteste (z.B. für Versicherungen)

Impfpasskontrolle- Impfungen

Tätigkeiten im geriatrischen und palliativmedizinischen Bereich

Organisation der sozialen Betreuung (z.B. Essen auf Rädern)

Gesundheitsbildung und Schulungen z.B. bei Diabetes

Prävention z.B. Risikoaufklärung (Nikotin, Alkohol, Adipositas, ……)

Durchführung und Koordination von Früherkennungsprogrammen

Mutter-Kind Pass Untersuchungen

Unterstützung bei Anträgen (Pflegegeld, Kuraufenthalte…….)

Beratungsmedizin (Reiseberatung, psychosoziale Beratung…..)

Zusätzlich gibt es noch die nicht verbesserten Gruppenarbeiten, vielleicht ist etwas Interessantes dabei.

Gruppen-Arbeiten zur Thematik

Gruppe 1

Fragestellung und Ausgangssituation

Eine bessere Integration der Sekundär- und Primärversorgung ist ein wichtiges Ziel vieler europäischer Gesundheitssysteme. Beschreiben Sie bitte die derzeitige Situation der integrierten Versorgung in Österreich (SWOT-Analyse).

Gruppe 1: Fragestellung und Ausgangssituation

In vielen europäischen Gesundheitssystemen streben Regierungen eine engere Verknüpfung von Primär- und Sekundärversorgung an. Wie sieht die aktuelle Situation der integrierten Versorgung in Österreich aus? Eine SWOT-Analyse bietet Einblicke.

Eine verbesserte Integration von Primär- und Sekundärversorgung ist ein Hauptziel vieler europäischer Gesundheitssysteme. Die derzeitige Situation der integrierten Versorgung in Österreich kann sowohl aus ökonomischer als auch aus patientenzentrierter Perspektive betrachtet werden. Aufgrund der sektoralen Trennung von Finanzierung und Verwaltung sowie der komplexen Entscheidungswege und Mittelflüsse im österreichischen Gesundheitssystem besteht die Gefahr von Kostenverschiebungen, die effiziente Behandlungsabläufe und langfristige Kosteneinsparungen beeinträchtigen können. Die Fragmentierung an Systemschnittstellen führt zu einem Mangel an Kontinuität in der Versorgung und potenziellen Qualitätsdefiziten. Die Gesundheitsreform von 2005 markierte einen prozessorientierten Wandel in Richtung integrierter Versorgung.

Gruppe 1: Potentialfaktoren der integrierten Versorgung – Charakteristika

Stärken der integrierten Versorgung

Die gesetzliche Verankerung der integrierten Versorgung im Rahmen der Gesundheitsreform 2005 ist ein bedeutender Fortschritt. Reformpoolprojekte ermöglichen eine koordinierte Finanzierung und einen rechtlichen Rahmen für ein verbessertes Nahtstellenmanagement. Die Bundesgesundheitsagentur legt Rahmenrichtlinien fest, während die Landesgesundheitsfonds die Umsetzung vorantreiben und darüber berichten. Durch sektorenübergreifende Kooperationen und standardisierte Behandlungskonzepte verbessert sich die Betreuungsqualität für Patienten. Die größten Projekte umfassen Entlassungs- und Casemanagementmodelle sowie Disease-Management-Programme.

Ökonomische Vorteile ergeben sich aus einem effizienten Ressourceneinsatz, der Vermeidung von Folgeerkrankungen und der Steigerung der Patientenzufriedenheit.

Schwächen der integrierten Versorgung

Die getrennten Finanzierungskreisläufe zwischen ambulanter und stationärer Versorgung führen zu Fragmentierung und ineffizienten Behandlungsabläufen. Mangelnde Vernetzung und Kommunikationsdefizite zwischen den Versorgern beeinträchtigen die Kontinuität der Betreuung. Es fehlt an einer einheitlichen Dokumentation von Leistungen, Wirksamkeitsnachweisen für Behandlungsmethoden und definierten Qualitätsstandards.

Gruppe 1: Systemanalyse

Chancen einer integrierten Versorgung

Die Gesundheitsreform von 2005 reservierte Mittel für Kooperationsprojekte zwischen stationärer und ambulanter Versorgung. Obwohl diese Reserve in der neuen Vereinbarung nicht mehr enthalten ist, wird der Reformpool weiterentwickelt. Dies zeigt das grundsätzliche Engagement für integrierte Versorgung. Eine Erweiterung der Mittel ist erforderlich, um bewährte Programme flächendeckend umzusetzen und die Vorteile für Patienten und Kosteneffizienz sichtbar zu machen. Niedergelassene Allgemeinmediziner spielen eine wichtige Rolle als erste Anlaufstelle für Patienten und könnten die Vernetzung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung verbessern.

Risiken einer integrierten Versorgung

Die Einführung elektronischer Gesundheitsakten und Verschreibungen birgt Datenschutzrisiken. Die Herausforderungen liegen in der Generierung und Nutzung von Daten sowie der möglichen Verdrängung traditioneller Gatekeeper durch neue Technologien. Finanzielle Einschränkungen, mangelndes Datenmanagement und fehlende Anerkennung verschiedener Fachrichtungen sind weitere Risiken.

Gruppe 1: S.W.O.T. Analyse

Stärken

- Gesetzliche Verankerung von Reformpoolprojekten in der Gesundheitsreform 2005
- Finanzierung der Reformpoolprojekte aus einer Hand (Ländergesundheitsfonds)

Schwächen

- Getrennte Finanzierungskreisläufe zwischen intra- und extramuralen Versorgung
- Volle Abgangsdeckung der Spitalskosten aus Steuermitteln
- Doppelte Leistungserbringung durch fehlendes Nahtstellenmanagement

Chancen

- Bundesweite Umsetzung von Reformpoolprojekten
- Bessere Vernetzung der intra- und extramuralen Versorgung
- Rolle der Hausärzte als "gatekeeper"

Risiken

- Finanzielle Mittel der Reformpoolprojekte ermöglichen weiterhin nur die Erprobung von Projekten
- Unzureichendes Daten- und Qualitätsmanagement
- Fehlende Anerkennung verschiedener Fachrichtungen

Gruppe 1: Ausblick

Internationale Modelle zeigen, dass integrierte Versorgung eine langfristige Investition ist, deren Vorteile erst im Laufe der Zeit sichtbar werden. Die Herausforderung besteht darin, einen gemeinsamen Finanzierungstopf zu schaffen, der kurzfristige Ausgaben ermöglicht und langfristige Kosteneinsparungen fördert. Transparenz in der Versorgungsplanung kann die Qualität steigern und Schnittstellen zu Nahtstellen machen, besonders aus Sicht der Patienten.

 

Gruppe 2

Kurzbericht der ExpertInnenkommission des ULG Public Health der Medizinischen Universität Graz vom 09.10.2009

Fragestellung

Wie hat sich der Pflichtversicherungsschutz in Österreich in den letzten fünf Jahren entwickelt (Abdeckungsgrad)? Welche Personengruppen sind aus welchen Gründen vom Pflichtversicherungsschutz dauerhaft oder vorübergehend ausgenommen?

Berichterstattung

Die staatliche Sozialpolitik in Österreich liegt größtenteils in der Zuständigkeit des Bundes. Gemäß Artikel 10 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes obliegt dem Bund die Gesetzgebung und Vollziehung in Arbeits-, Sozialversicherungs- und Gesundheitsfragen (mit bestimmten Einschränkungen bezüglich Heil- und Pflegeanstalten). In Österreich überträgt der Staat einen Teil seiner sozialpolitischen Aktivitäten auf spezielle Institutionen, denen er öffentlich-rechtliche Befugnisse verleiht. Dies betrifft hauptsächlich die Sozialversicherungsträger, die in Form der Selbstverwaltung eingerichtet sind.

Die österreichische Sozialversicherung gewährleistet hochwertige Gesundheitsversorgung unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung. Durch die gesetzliche Versicherungspflicht wird sichergestellt, dass nur der gesetzliche Tatbestand relevant ist, um die Gefahr einer Existenzbedrohung zu verhindern.

Die Pflichtversicherung in Österreich wird für unselbstständig Erwerbstätige durch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und das Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) sowie für selbstständig Erwerbstätige durch das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) geregelt. In der Krankenversicherung sind auch Pensionäre nach dem ASVG, GSVG und BSVG sowie Ruhe- und Versorgungsgenussbezieher im Anschluss an ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis versichert.

Zu den geschützten Personen gehören auch Arbeitslose, Empfänger von Kinderbetreuungsgeld, Kriegshinterbliebene und Asylsuchende. Es gibt auch freiwillig Versicherte in der Krankenversicherung nach dem ASVG, GSVG und BSVG.

Der Kreis der geschützten Personen ist größer als der Kreis der Versicherten. Leistungen der Krankenversicherung stehen nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch bestimmten Familienmitgliedern - grundsätzlich ohne zusätzliche Beitragsleistung - zu.

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es noch Krankenfürsorgeanstalten, die aufgrund eines Dienstverhältnisses zu bestimmten öffentlich-rechtlichen Dienstgebern Krankenschutz gewähren.

In den letzten fünf Jahren gab es zwei wesentliche Gesetzesänderungen zum Sozialrecht mit Auswirkungen auf den Kreis der Pflichtversicherten:

1. Durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 (SRÄG 2006) wurde die Möglichkeit der Mitversicherung von nicht verwandten Personen eingeschränkt. Die Novelle trat am 1. August 2006 in Kraft.

2. Das 3. Sozialrechtsänderungsgesetz 2009 (3. SRÄG 2009) erleichterte die Mitversicherung von nicht verwandten Personen und ermöglichte pflegenden Angehörigen von Selbstversicherten eine beitragsfreie Mitversicherung. Diese Novelle trat am 1. August 2009 in Kraft.

Ausnahmen vom Pflichtversicherungsschutz betreffen folgende Personengruppen:

- Illegale oder nicht registrierte Zuwanderer
- Sozialhilfeempfänger
- Personen mit opting-out-Recht (Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Architekten, Apotheker, Tierärzte, Zivilingenieure). Seit 2000 können diese Freiberufler sich nach dem GSVG in die Krankenversicherung einbeziehen lassen oder alternativ eine private Gruppenversicherung wählen.
- Kinder und Enkel, sofern sie nicht mehr die Voraussetzungen des § 123 Absatz 4 ASVG erfüllen
- Personen, die aus dem Versicherungsschutz herausfallen (z.B. durch Altersgrenze, Scheidung, Tod)
- Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
- Haftentlassene
- Geringfügig Beschäftigte
- Selbstständige
- Schwarzarbeiter
- Obdachlose

Eine Analyse des Abdeckungsgrads der Pflichtversicherung in Österreich in den letzten fünf Jahren ergibt folgendes Bild:

Jahr Abdeckungsgrad in Prozent
2004 98,0
2005 97,8
2006 98,5
2007 98,7
2008 98,8

Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, stieg der Abdeckungsgrad in den letzten fünf Jahren (mit Ausnahme von 2005, möglicherweise aufgrund der Bundesbetreuung). Der Abdeckungsgrad lag 2004 bei 98,0 % und stieg bis 2008 auf 98,8 %. Das entspricht einem Anstieg um 0,8 Prozentpunkte.

Ein Vergleich der Jahre 2004 und 2008 zeigt, dass sich die Anzahl der beitragsleistenden Personen um etwa 364.400 erhöhte.

 

Hinweis:

Diese Inhalte werden nicht aktualisiert und können daher unter Umständen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprechen.

Ursprünglich wurden diese Inhalte zur Selbstüberprüfung im Zuge meines Studiums von StudentenInnen erarbeitet - nachdem das Copyright (Urheberschaft der Texte) daher nicht klar war, wurden alle Fragen mittels CHATGPT 4.0 nachbearbeitet.

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Alexander Riegler, MPH, EMPH, BSc.

 

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