Der Fonds Gesundes Österreich hat wieder einen Förder-Call zum Thema „Betriebliche Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt 4.0: Digitalisierung, Gesundheitskompetenz und faire Gesundheitschancen“ ausgeschrieben. Damit soll die Entwicklung innovativer Zugänge in der Auseinandersetzung mit den neuen Herausforderungen Rechnung getragen werden.
Unter dem Begriff „Arbeit 4.0“ werden neue Dynamiken in der Arbeitsumgebung aber auch in den vorherrschenden Arbeitsprozessen beschrieben.
Die Bedürfnisse haben sich geändert – wie also kann man diesen gerecht werden? Nicht minder wichtig ist dabei das Thema Gesundheitskompetenz. Kann die Digitalisierung aber funktionieren, wenn die Kompetenzen in Gesundheitsfragen nicht ausreichend entwickelt sind? Vermutlich nein – es braucht Gesundheitskompetenzen, um in der digitalen Welt erfolgreich sein zu können. Projekte, die sich dieser Tatsache nicht bewusst sind, werden keinen großen Erfolg haben und schon gar nicht nachhaltig sein.
Zusammen mit meinem Team unterstütze ich Sie daher in Ihrem Vorhaben, einen erfolgreichen Antrag zu stellen und Ihr Projekt erfolgreich auf Schiene zu bringen.
Wer kann nun beim FGÖ einreichen?
Ideal wäre es, wenn der Betrieb bereits über ein BGF-Gütesiegel des Österreichischen Netzwerkes Betriebliche Gesundheitsförderung (ÖNBGF) verfügt. Betriebe, die bereits in der Vergangenheit in der FGÖ-Förderschiene „Betriebliche Gesundheitsförderung“ unterstützt wurden, können ebenfalls einreichen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Betriebe, die im Rahmen des BGF-Projektcalls 2018 oder des BGF-Förderschwerpunkts 2019 bereits unterstützt wurden oder noch immer werden.

Welche Projektideen können eingereicht werden
Gefördert wird der, der ein qualitätsgesichertes BGF-Nachfolgeprojekt sowohl nach den Leitprinzipien der Luxemburger Deklaration1 als auch den Qualitätskriterien des österreichischen Netzwerks BGF2 umzusetzen gedenkt.
Reichen Sie dazu Ihre Beiträge in der Zeit vom 01.06.2020 bis spätestens 31. Dezember 2020 beim FGÖ ein. Die Fördersumme ist mit maximal 25.000 Euro limitiert.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der FGÖ-Seite