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Wer in seinem Blog nicht ganz genau auf die Urheberrechte achtet, der bekommt schnell eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Es gibt einige, die das bereits einmal passiert ist. Nun möchte ich die Gelegenheit nützen, um alle meine Leser für dieses Thema zu sensibilisieren.
Wer holt sich nicht schnell ein passendes Foto aus dem Internet und schmückt seine Präsentation damit? Ich das erlaubt? Vermutlich nicht, denn die jeweiligen Bildrechte stehen nicht zur Verfügung. Gut, wo kein Kläger, dort kein Richter. Anders sieht es aber auf der Homepage oder in einem eBook aus. Dort sind die Bilder dann mehr oder weniger dauerhaft gespeichert und können mithilfe einer ausgeklügelten Bildersuche auch viele Jahre später noch gefunden werden.
Wer es selbst einmal probieren will, der geht auf die Google Seite https://www.google.at/imghp?hl=de und ladet ein entsprechendes Bild hoch. Nach ein paar Sekunden wird angezeigt, wo dieses Bild überall im Internet zu finden ist. Einfach oder?
Mir wurde beispielsweise die Geschichte erzählt, dass Rechtsanwaltskanzleien oder Bildrechteinhaber Studenten anstellen und den ganzen Tag nach Bildern im Internet suchen lassen. Der Student bekommt im Monat 1.000 Euro und jeder Abgemahnte ein Schreiben über 500 Euro. Ein gutes Geschäft für Rechteinhaber. Ein Brief mit einer Abmahung ist dabei schon die günstigste Varianten für den Rechteverletzer - diesen darf man auf keinen Fall ignorieren.
Wer abgemahnt wurde, beispielseweise aufgrund von Streaming auf Kinox.su oder streamworld.cc, einer Zitateverwendung oder wegen unerlaubter Bildverwendung, der sollte umgehend einen Anwalt kontaktieren. Unterschreiben Sie nicht voreilig die Unterlassungserklärung oder rufen beim Kläger an.
Im Internet gibt es eine Vielzahl von Videos, die Ihnen eine erste Hilfestellung anbieten. Die ganze Sache ist eigentlich sehr interessant, denn vor rund 15 Jahren gab es noch 15-20 Rechtsanwaltskanzlein die sich auf das Einklagen spezialisiert hatten. Heute ist es nur mehr eine Hand voll. Man könnte nun fast sagen, es habe sich ein neuer Industriezweig für Klagen entwickelt. Viele Rechtsanwälte haben sich daraufhin darauf konzentriert, die Beklagten zu vertreten. Alle verdienen gut - Sie als Beklagter müssen das aber leider sehr oft finanzieren.
Meine Empfehlung am Ende: Kaufen Sie sich die Bilder auf einer günstigen Plattform oder fertigen Sie Grafiken selbst an. Pixabay und Co können nicht garantieren, dass die dortigen Bilder wirklich kostenlos sind, auch wenn dort CC3 dabei steht. Ich könnte jetzt beispielsweise selbst mit dem Pseudonym "Sommerflocke" ein Bild von mir hochladen. Warte dann, bis viele Menschen dieses Bild in welcher Form auch immer auf Ihrer Homepage eingebunden haben und dann verklage ich Sie. Was können Sie dageben machen? Nichts, denn Sie haben von mir die Nutzungsrechte nicht erhalten.
Der Verlag für Rechtjournalismus hat dazu einen Ratgeber veröffentlicht: https://www.anwalt.org/urheberrecht-im-internet/. Für diese Inhalte ist der Verlag verantwortlich.
Folgende Aspekte werden darin geklärt:
In meinen eBooks habe ich verschiedene Zitate verwendet. Puhhh, der nächste Fehler. Die Industrie hat sich nicht nur auf Bilder konzentriert, sondern sucht auch nach Zitaten, die verwendet wurden und nun Geld bringen können. Leider. Auch hier gilt, bitte die Rechte einholen oder sich genauer mit der Rechtslage beschäftigen.
Ein Auszug aus dem Gesetzbuch:
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichen Werkes zum Zweck des Zitates, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertig ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
Genutzt kann also nur werden, was nicht urheberrechtlich geschützt ist. Wer von uns Laien weiß das aber schon? Konzentrieren wir uns daher auf andere Inhalte.
Ich verwende somit auf meinen gesonderten Dokumenten nur mehr Zitate, die in den Bereich 1 fallen oder Definitionen darstellen.
Definitionen? Fallen Definitionen unter Punkt 3? Ich vermute mal ja, denn es ist ja schließlich eine wissenschaftliche Errungenschaft und somit eine neue Erkenntnis. Bei Grafiken und Tabellen kann es aber einen Urheberschutz geben. Der Hinweis, alle Bilder oder Grafiken nach einem Hinweis zu entfernen, schützt vor Strafe nicht.
Auf jeden Fall habe ich nun viele Inhalte auf dieser Homepage entfernt und alle nicht selbst gekauften Bilder von der Homepage gelöscht. Aufgrund der vielen Bilder, die ich ersetzen musste, passen jetzt die eingefügten Bilder nicht mehr optimal zum Text.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken und empfehle daher jedem, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen.
Alexander Riegler, MPH, EMPH, BSc.
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