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- Faire Verteilung von Gesundheit und Gesundheitsleistungen unter Berücksichtigung von Einflussfaktoren wie Lebenserwartung.
- Bedarfsorientierte Verteilung von Gesundheitsleistungen, wobei der Zugang über den Bedarf gesteuert wird und Hindernisse wie Entfernungen zum nächsten Facharzt oder Sprachprobleme berücksichtigt werden.
- Gerechte Verteilung von Finanzierungslasten durch die Beteiligung von Sozialversicherungen, Steuern und individuellen Zahlungen.
- Sicherstellung hoher Versorgungsqualität.
- Nachhaltige Finanzierung, um langfristig eine angemessene Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
- Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, insbesondere der steigenden Gesundheitskosten im hohen Alter.
- Schaffung von Anreizen zur Versorgung.
- Förderung von Gesundheitserhaltung, -herstellung und -förderung.
Rahmenbedingungen:
- Technischer Fortschritt.
- Demografische Entwicklung.
- Internationalisierung.
- Verfügbarkeit von Ressourcen.
Gestaltungsprinzipien:
- Effektivität.
- Effizienz.
- Kostendämpfung.
- Förderung des Wettbewerbs.
Ziele:
- Förderung der Gesundheit.
- Gewährleistung des Zugangs für alle.
- Demografischer Wandel, einschließlich der Alterung der Gesellschaft und steigender Pflegebedürftigkeit im Alter.
- Technologischer Fortschritt und die damit verbundenen Kosten- und Produktivitätseffekte.
- Einkommensabhängiges Wachstum der Gesundheitsausgaben.
- Veränderung der sozioökonomischen Bedingungen und ihrer Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung.
- Gesundheitsausgaben steigen ab dem 50. Lebensjahr aufgrund erhöhten Gesundheits- und Pflegebedarfs im Alter.
- Die größten Ausgaben, sogenannte "end of life costs", fallen kurz vor dem Tod an.
- Dämpfende Effekte zeigen sich durch das Wachstum gesunder Lebensjahre und die Verschiebung von Kosten.
- Privatwirtschaftsmodell (USA) mit dem Ziel des Minimalversorgungsprinzips und individueller Versicherung.
- Nationaler Gesundheitsdienst (z.B. UK) mit dem Ziel der flächendeckenden Versorgung durch staatliche Finanzierung.
- Sozialversicherungsmodell (z.B. Österreich) basierend auf dem Versicherungsprinzip und Finanzierung durch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.
- Hybridmodelle (z.B. Schweiz, Deutschland) mit obligatorischer Privatversicherung und verschiedenen Finanzierungsmechanismen.
- Privatwirtschaftsmodell: Im österreichischen System können private Leistungen auch durch Privatzahlung in Anspruch genommen werden, z.B. Vorsorge, zahnärztlicher Bereich und Alternativmedizin.
- Nationaler Gesundheitsdienst: In Österreich wird ebenfalls die Versorgung aller als Ziel gesehen, jedoch wird dies durch die Versicherung als Anspruchsgrundlage nicht vollständig umgesetzt. Der ÖSG dient als Beispiel für nationale Planung.
- Sozialversicherungsmodell: Der Korporatismus, bei dem Gruppen Verhandlungen mit anderen führen, ist im österreichischen System vorhanden. Beispiele dafür sind die Verhandlungen zwischen der Österreichischen Ärztekammer und den Sozialversicherungen.
- Pflichtversicherung: Jeder ist automatisch bei einem bestimmten Versicherer versichert, ohne Wahlmöglichkeit. Ein Beispiel dafür ist die österreichische Sozialversicherung.
- Versicherungspflicht: Jeder (z.B. Arbeitnehmer) muss sich versichern, kann aber den Versicherer wählen. Ein Beispiel dafür ist das deutsche Gesundheitssystem.
- Deutschland: Historisch Sozialversicherungssystem, ab den 1990er Jahren Versicherungswettbewerb, aktuelle Gesundheitssystemreform ab 2007.
- USA: Privatversicherung, öffentliche Sicherungssysteme wie Medicaid und Medicare, Managed Care Systems wie HMOs.
- Großbritannien: Gründung des NHS 1948, umfassende und kostenlose Versorgung aller Bürger, staatlich finanziert.
- Niederlande: Drei Gesundheitsversicherungszweige, Reformen wie die Bürgerversicherung für Akutversorgung.
- MOE-Länder: Transformationsprozesse, große Unterschiede zwischen den Ländern, z.B. Sozialversicherungssysteme mit privaten Elementen.
- Managed Care System: Ein Steuerungsmodell im Gesundheitswesen, das Angebot, Nachfrage und Finanzierung verknüpft. Es beinhaltet verschiedene Modelle zur Koordination von Leistungen und zur Steuerung der Kosten.
- HMOs: HMOs sind ein spezifisches Modell innerhalb des Managed Care Systems. Sie sind Netzwerke von Leistungserbringern, die Gesundheitsdienstleistungen koordinieren und den Versicherten eine begrenzte Auswahl an Ärzten und Einrichtungen bieten. HMOs legen Wert auf Prävention und koordinierte Pflege, um Kosten zu senken.
Versicherungsprinzip: Dieses Prinzip basiert auf der gegenseitigen Absicherung gleichartig Bedrohter durch Versicherungsleistungen, die über die Versicherungsbeiträge der Mitglieder finanziert werden. Beitragszahlungen und Versicherungsleistungen sind in einem Versicherungsvertrag festgelegt und im Idealfall äquivalent. In der Sozialversicherung werden Beiträge in der Regel je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht. Wichtige Merkmale sind die Zwangsmitgliedschaft, Beteiligung der Arbeitgeber an den Beiträgen, Selbstverwaltung der Versicherungsträger, gleiche Pflichtleistungen für alle Mitglieder und einkommensabhängige Beiträge. Leistungen können sowohl Naturalleistungen (z.B. Krankenhausbehandlung, Pflege) als auch Geldleistungen (z.B. Krankengeld, Altersrente) umfassen.
Versorgungsprinzip: Im Gegensatz zum Versicherungsprinzip erfordert das Versorgungsprinzip keine Beitragsleistungen, sondern ist eine Folge der gesetzlich geregelten staatlichen Fürsorgepflicht. Es ist für spezifische Tatbestände konzipiert, die außerhalb des Leistungsumfangs der Sozialversicherung liegen. Personen, die bestimmte Verdienste für die Allgemeinheit erbracht haben oder als Verfolgte oder Verbrechensopfer gelten, haben Anspruch auf Leistungen nach einem gesetzlich normierten Versorgungstatbestand. Die Verwaltung dieser Einrichtungen obliegt dem Bund, und die Finanzierung erfolgt aus allgemeinen Steuermitteln. Typische Merkmale sind die Erbringung von Leistungen bei Vorliegen eines bestimmten Tatbestands, durchsetzbarer Rechtsanspruch und Finanzierung aus Steuermitteln.
Fürsorgeprinzip (Sozialhilfe): Die Sozialhilfe ist die moderne Ausgestaltung des Fürsorgeprinzips und bildet die dritte Säule der sozialen Sicherung. Sie setzt keine finanziellen oder sonstigen Leistungen voraus und ist eine staatliche Hilfe zur Abwendung individueller Notlagen an Personen, die nicht aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt sichern können. Die Sozialhilfe soll als Hilfe zur Selbsthilfe gewährt werden und kommt zum Tragen, wenn Bedürftigkeit oder Notlage vorliegt und der Betroffene sich selbst nicht mehr helfen kann. Art und Umfang der Sozialhilfeleistungen variieren je nach persönlicher Situation des Betroffenen und sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln der Länder. Sozialhilfeleistungen können flexibel an die Umstände des Einzelfalls angepasst werden.
Hinweis:
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Ursprünglich wurden diese Inhalte zur Selbstüberprüfung im Zuge meines Studiums von StudentenInnen erarbeitet - nachdem das Copyright (Urheberschaft der Texte) daher nicht klar war, wurden alle Fragen mittels CHATGPT 4.0 nachbearbeitet.
Alexander Riegler, MPH, EMPH, BSc.
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