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Elektronische Gesundheitsakte

Elektronische Gesundheitsakte

Die elektronische Gesundheitsakte - ELGA


ELGA ist eines der Schlagwörter, das sich immer wieder in den Medien finden lässt. Es ist die Abkürzung für die elektronische Gesundheitsakte und sie wird mit dem Ziel eingeführt, alle Akteure des österreichischen Gesundheitswesens miteinander zu vernetzen.

Die Idee

Sollte die medizinische Behandlung einer Person notwendig werden, so ist es für die betreffende Gesundheitseinrichtung bzw. den Arzt vorteilhaft, wenn dieser auf vorhandene Vorbefunde (Labor, Röntgen, …), Entlassungsberichte und aktuelle Medikationen des jeweiligen Patienten als unterstützende Entscheidungsgrundlage für die Diagnostik und Therapie zurückgreifen kann. Die Idee als solche ist nicht ganz neu, denn ähnliche Systeme lassen sich bereits in verschiedenen Krankenhausverbünden finden. Das Problem dabei ist, dass die Datenübermittlung mit außerhalb dieses Systems agierenden Gesundheitsdienstleistern aufgrund der unterschiedlichen Datenverarbeitungssysteme kaum funktioniert.

Der Nutzen

Die Vorteile für die Patienten liegen in der Verbesserung der Behandlungsqualität, der Erhöhung der Patientensicherheit und in der eigenständigen Einsicht aller relevanten Gesundheitsdaten. Für den Arzt liegt der Nutzen, sofern der Patient der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat, in der schnellen und einfachen Einsicht bestimmter Gesundheitsdaten.

Gesundheitsdaten

Da die Gesundheitsdienstleister durch die bestehenden Gesetze zur umfassenden Aufzeichnung aller diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen verpflichtet sind, werden sogenannte Krankengeschichten angelegt. Derartige Dokumentationen enthalten eine Vielzahl von Daten, nur ein Teil davon wird jedoch in die elektronische Gesundheitsakte aufgenommen.

Es sind jene Daten die:
•    Für die aktuelle Behandlung eines Patienten als Vorinformation wichtig sind
•    Die im Zuge einer Nachbehandlung in einer entsprechenden Gesundheitseinrichtung als Informationsgrundlage relevant sind
•    Zur Steigerung der Patientensicherheit oder Wahrung der Patientenrechte dienen  

Derartige Informationen finden sich im Wesentlichen in den Befunden, Medikationsdaten, Patientenverfügungen und Entlassungsdokumenten aus Krankenhäusern.

Sicherheit

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nicht jeder Zugriff auf diese Daten erhält. Mithilfe technischer Maßnahmen ist sichergestellt, dass nur Gesundheitsdienstanbieter mit einem nachweisbaren Behandlungskontext  (z.B.: Stecken der E-Card) Einsicht in die ELGA haben. Nachdem es sich bei unseren Gesundheitsdaten um sehr sensible Informationen handelt, wird auf höchste Sicherheitsstandards Wert gelegt. Damit aber auch unerlaubte Abfragen vermieden werden, läuft im Hintergrund eine Protokollierung aller Zugriffe sowie eine automatische Betrugserkennungssoftware. Die Erlaubnis zur Einsicht bleibt aber nicht dauerhaft bestehen, beispielsweise haben Krankenanstalten oder Pflegeeinrichtungen nur 28 Tage Zugriff auf unsere Daten, danach erlischt die Zugangsberechtigung automatisch. Apotheken sollen grundsätzlich nur am Tag des Apothekenbesuches Zugriff auf die jeweiligen Medikationsdaten haben. Patienten, also wir im Falle einer Behandlung, müssen aber im Vorfeld dem jeweiligen Arzt die Erlaubnis erteilen, Einsicht in unsere Daten nehmen zu dürfen. Weiters haben alle Bürger, ohne einen Nachteil befürchten zu müssen, das Recht, dass keine Daten oder nur bestimmte Daten in unserer elektronischen Gesundheitsakte gespeichert werden („Opt out“).
Überall dort, wo Daten gespeichert werden, stellt sich die Frage der Datensicherheit. Selbst die besten Sicherheitssysteme werden gelegentlich von kriminellen umgangen. Es ist daher nach Nennung aller Vorteile durchaus angebracht, darauf hinzuweisen, dass es vermutlich keine absolute Garantie für die Datensicherheit geben kann und wird. Es ist aber davon auszugehen, dass im Vorfeld alle erdenklich möglichen Vorkehrungen getroffen werden, damit dann im Echtbetrieb keine Pannen auftreten werden.  
Die Entscheidung an ELGA teilzunehmen obliegt aber am Ende jedem Einzelnen von uns selbst.

Geplant ist die Einführung dieses Systems für Mitte 2013 und es ist mit keinen zusätzlichen Kosten des Versicherten verbunden.

 

Weiterführende Links:

https://www.gesundheit.gv.at
http://www.elga.gv.at/
http://www.initiative-elga.at/

und

http://www.aekwien.at/

http://www.youtube-nocookie.com/watch?v=GjT-VWCt8fI

Nimm Kontakt auf

Alexander Riegler, MPH, EMPH, BSc.

 

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Tel.: +43 664 423 36 24

Email: office@alexanderriegler.at

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